TrinkwasserhygieneDie Untersuchungspflicht galt bisher explizit nur für öffentlich zugängliche Zapfstellen. Nach DVGW W551 sind Großanlagen, alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt >400 Liter und/oder >3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang der Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. 
... Ist die Anlage untersuchungspflichtig muss jährlich, an mehreren repräsentativen Stellen, auf Legionellen untersucht werden. Ebenfalls neu ist ein technischer Maßnahmenwert für Legionellen von 100KBE/100ml. Wird der Maßnahmenwert erreicht oder überschritten ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.