Die Untersuchungspflicht galt bisher explizit nur für
öffentlich zugängliche Zapfstellen. Nach DVGW W551 sind
Großanlagen, alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder
zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt >400
Liter und/oder >3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang
der Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
... Ist die Anlage
untersuchungspflichtig muss jährlich, an mehreren repräsentativen
Stellen, auf Legionellen untersucht werden. Ebenfalls neu ist
ein technischer Maßnahmenwert für Legionellen von
100KBE/100ml. Wird der Maßnahmenwert erreicht oder überschritten
ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.