
Seit 1.11.2011 ist die erste Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Die Trinkwasserverordnung 2001 wurde z.T. geändert. Neu ist u. a. die Untersuchungspflicht für gewerbliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Trinkwasser abgegeben wird und an die Duschen oder aerosolfreisetzende Einrichtungen angeschlossen sind.
Die Firma biotec GmbH bietet die notwendigen Trinkwasseruntersuchungen, die entsprechenden Bewertungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und falls erforderlich eine Gefährdungsanalyse als Dienstleitung bundesweit an.
Im Rahmen eines
Trinkwasserhygienekonzeptes bieten wir Ihnen eine Schwachstellenanalyse (z.B. unmittelbarer Anschluss von Feuerlöschleitung
mit der Trinkwasserinstallation) Ihres Trinkwassersystems an. Bei
weit verzweigten Wasserleitungsnetzen, z. B. auf einem
Firmenge-lände, bieten wir eine Netzkalkulation an, um die
Stagnationsbereiche des Leitungsnetzes sichtbar zu machen.
Bedenken Sie, nach wie vor gilt: bzgl. der Trinkwasserqualität sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung an jeder Zapfstelle einzuhalten.
Gerne beraten wir Sie falls Sie Fragen zur Thematik haben.
Umgehungsleitung |
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Umgehungsleitung am Übergabepunkt Stadtwasser zur Trinkwasserinstallation eines Gebäudes. Ein Beispiel für extreme Stagnation!! Die Kontamination der Installation erfolgt spätestens durch den Wasserzählerwechsel. |
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Wandhydrant Typ F |
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Wandhydrant Typ F, unmittelbar verbundene Feuerlöschleitung nass mit der Trinkwasserinstallation. Diese Anordnung ist nach VDI 6023 nicht sicher zu betreiben. Nach DIN 1988-600 gibt es keinen Bestandschutz, wenn die Trinkwasserverordnung nicht eingehalten wird. |
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Korrosion |
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Korrosion von Trinkwasserinstallationen bietet Mikroorganismen hervorragende Möglichkeiten Biofilme zu bilden. |
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Wasserfilter |
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Wasserfilter in Trinkwasserinstallationen sind klassische Hygiene-Schwachpunkte und müssen sehr sorgfältig gewartet und betrieben werden. |
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Schulungen Trinkwasserhygiene |
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Die biotec GmbH bietet Ihnen Schulungen zur Trinkwasserhygiene an. |
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Details zur Änderung der Trinkwasserverordnung |
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Die Untersuchungspflicht galt bisher explizit nur für öffentlich zugängliche Zapfstellen. Nach DVGW W551 sind Großanlagen, alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt >400 Liter und/oder >3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang der Trinkwassererwärmer und der... |
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